Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Bitte geben Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber
vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor
Ort ab. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll
ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die
Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die
bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich
zurück geben. Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme nur
die Batterien/Akkus an sich, also keine Geräte mit eingebauten
Batterien/Akkus umfasst. Die Rücksendung der Batterien/Akkus
an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen
von Batterien/Akkus sind zu richten an:
Peter Staps Schmiedeeisen und Edelstahl
Gasteiner Str. 33
10717 Berlin
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol
einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet.
Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne,
die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele
hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.
Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals
in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung
des jeweiligen Herstellers nachzulesen.
Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie
beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(www.bmu.de/abfallwirtschaft)
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